Vermieter muss Wohnung nicht persönlich besichtigen
Bei Mängeln in einer Mietwohnung muss der Vermieter nicht persönlich zur Besichtigung erscheinen. Der Mieter muss akzeptieren, dass der Vermieter eine Person seiner Wahl mit der Besichtigung beauftragt.
Mieter lässt Beauftragte nicht in die Wohnung
Im vorliegenden Fall forderte ein Mieter die Beseitigung verschiedener, teils kleinerer Mängel in seiner Wohnung. Da der Vermieter keine Zeit hatte, die Mängel persönlich zu sichten, schickte er zum ersten Termin eine Vertraute und zum zweiten Termin seinen Rechtsanwalt. Der Mieter verwehrte jedoch beiden Personen – auch nach einer Abmahnung – den Zutritt. Er forderte, dass der Vermieter persönlich erscheint oder einen Fachhandwerker schickt. Schließlich sprach der Vermieter die fristlose Kündigung aus.
Fristlose Kündigung begründet
Das Landgericht Berlin urteilte zugunsten des Vermieters. Der Mieter muss die vom Vermieter entsandten Personen akzeptieren und diese zum vereinbarten Besichtigungstermin in die Wohnung lassen. Der Vermieter ist nicht dazu verpflichtet, persönlich zu erscheinen. Auch ist zur Mängelbesichtigung keine Fachausbildung nötig. (LG Berlin 63 S 316/16)
Weitere Aktuelles-Beiträge
Die KfW meldet einen guten Start des Baukindergeldes. Rund 48.000 Familien hatten bis zum Jahresende die Förderung beantragt. Seit dem 18. September 2018 können Familien in Deutschland das Baukindergeld bei der KfW Bankengruppe online beantragen. Neues Zuhause für fast 83.000 Kinder Die meisten Antragstellungen kamen bisher aus Nordrhein-Westfalen (10.728), gefolgt von Baden-Württemberg (6.407) und Niedersachsen […]
Die KfW meldet einen guten Start des Baukindergeldes. Rund 48.000 Familien hatten bis zum Jahresende die Förderung beantragt. Seit dem 18. September 2018 können Familien in Deutschland das Baukindergeld bei der KfW Bankengruppe online beantragen. Neues Zuhause für fast 83.000 KinderDie meisten Antragstellungen kamen bisher aus Nordrhein-Westfalen (10.728), gefolgt von Baden-Württemberg (6.407) und Niedersachsen (6.039). […]